Schulprogramm


Leistungskonzept


„Die Primarstufe ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet“ (Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 31)


Diesem Grundsatz folgen wir, indem wir die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder ermitteln und die Schülerinnen und Schüler auf dieser Grundlage individuell fördern und fordern. Den Rahmen hierfür geben die Richtlinien und Lehrpläne sowie die schulinternen Curricula vor.


Grundlage der Leistungsbewertung an unserer Schule sind die Vorgaben im Schulgesetz (§ 48 + § 70 Abs. 4 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule (§ 5 AO-GS) und damit alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. Dabei werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengung und Lernfortschritte bewertet und in Gruppen erbrachte Leistungen sowie soziale Kompetenzen berücksichtigt (Vgl. Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 31+33).


Die Anforderungen und die Kriterien der Leistungsbewertung sind den Schülerinnen und Schülern unserer Schule sowie deren Eltern gegenüber transparent.

Die Schülerinnen und Schüler werden durch Selbsteinschätzungsbögen angeleitet ihre Leistungen selbst einzuschätzen und zu reflektieren und bekommen individuelle Rückmeldungen durch die Lehrerinnen und Lehrer. Damit sollen die Schülerinnen und Schüler an eine realistische Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit herangeführt werden (Vgl. Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 31+32).


Auf der Grundlage der fachbezogenen Bewertungskriterien der einzelnen Fächer haben die Fachkonferenzen für die einzelnen Jahrgänge Bewertungskriterien festgelegt, die sich in den Items unserer Zeugnisse wiederfinden.


In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ausschließlich durch kontinuierliche Beobachtungen im Unterricht, durch punktuelle Überprüfungen und fertiggestellte Produkte festgestellt und bewertet.

Nach einem Beschluss der Schulkonferenz enthält das Versetzungszeugnis in Klasse 3 keine Noten.

Ab Klasse 3 setzen sich die Noten in den Fächern aus den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zusammen.


Schriftliche Arbeiten:

„Schriftliche Arbeiten werden ausschließlich in den Klassen 3 und 4 geschrieben.“ (Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 32). Die Lehrer einer Jahrgangsstufe treffen auf der Grundlage unseres Leistungskonzepts und der Jahresarbeitspläne verbindliche Absprachen bezüglich der Art, des Umfangs und der Bewertung der schriftlichen Arbeiten.

Sonstige Leistungen im Unterricht:

Zu den sonstigen Leistungen gehören mündliche Beiträge (z.B. Dialoge in szenischen Spielen, Gedichte, Gestaltung von Hörspielen, Buchvorstellungen, Gesprächsbeiträge, Präsentationen, Beiträge in Schreib- und Rechenkonferenzen, gelernte chunks, …), schriftliche Beiträge (Lesetagebücher, Lerntagebücher, Forscherhefte, Lernplakate, …) und praktische Beiträge (Erklärvideos, Modelle bauen, Versuche und Experimente, szenische Darstellungen, musische und kreative Gestaltungen, sportpraktisches Handeln, …) (Vgl. Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 33, S. 51, S. 69, S. 111, S. 129, S. 150, S. 196, S. 225).


Die Benotung richtet sich nach den im Schulgesetz (§ 48 SchulG) vorgegebenen Notenstufen:

sehr gut (1)
Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
gut (2)
Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
befriedigend (3)
Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
ausreichend (4)
Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
mangelhaft (5)
Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend (6)
Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.


Bei der Benotung der schriftlichen Arbeiten werden in der Regel folgende Beurteilungstabellen zugrunde gelegt:



Auszug aus dem Hygieneplan


In Schulen befinden sich oftmals viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt den Zweck übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Nach §36 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet in Hygieneplänen innerschulische Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit den Hygieneplänen wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken zu minimieren.

Folgende spezielle oder ergänzende Hygienemaßnahmen werden in der Schule ergriffen, wenn eine der folgenden Krankheiten auftritt oder der Verdacht besteht oder das Auftreten der Krankheit verhindert werden soll.

 

Coronavirus (SARS-CoV-2):

Mit den folgenden Regeln und Vorkehrungen versuchen wir an unserer Schule die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus zu minimieren:

Regeln:


  • Wann immer es möglich ist, wird der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrern, Mitarbeitern, Eltern und Besuchern der Schule eingehalten.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Schulgebäude wird empfohlen. Die Kinder bzw. deren Eltern sind für die Beschaffung der MNB verantwortlich, allerdings ist ein Vorrat an MNB in der Schule vorhanden.
  • Körperkontakt und Begrüßungsrituale sind zu vermeiden.
  • Gegenstände wie Arbeitsmittel, Spielmaterial, Geschirr, ... sollten nicht gemeinsam genutzt werden. Ist eine gemeinsame Nutzung unvermeidlich, sollten sie entsprechend gereinigt werden.
  • Wann immer man das Gebäude/die Klasse betritt oder Kontakt zu eventuell kontaminierten Gegenständen oder Flächen hatte, werden die Hände mindestens 20 Sekunden mit Flüssigseife gewaschen.
  • Wer husten oder niesen muss, tut dies in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Kinder, die Krankheitssymptome haben (Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns, Hals- oder Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall), werden von der Gruppe separiert und von den Eltern abgeholt.
  • diese Regeln gelten auch während der Betreuungszeit.

 

Reinigung:

  • Die Unterrichtsräume werden regelmäßig gelüftet.
  • Die regelmäßige und der Kontamination angepasste Reinigung des Schulgebäudes liegt in der Verantwortung des Schulträgers (hier: Stadt Siegen) und wird nach einem Reinigungsplan mit den dafür vorgesehenen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln durchgeführt.
  • Damit auch während des Unterrichts oder der Betreuungszeit eine anlassbezogene Reinigung stattfinden kann, sind alle Räume in denen Kinder unterrichtet oder betreut werden mit einem Flächendesinfektionsmittel (fertige Reinigungstücher oder Flächendesinfektion und Papiertücher) ausgestattet.

 

Vorgehen bei Verdachtsfällen:

  • Bei Krankheitszeichen (Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns, Hals- oder Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) bleibt die betroffene Person zu Hause oder wird sie nach Hause geschickt.
  • Eine ärztliche Abklärung wird empfohlen (Kinderarzt, Hausarzt oder kassenärztlicher Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117).
  • die betroffene Person darf auf der Grundlage einer Regelung der Landesgesundheitsbehörde erst wieder in die Schule zurückkehren, wenn eine Infektion mit COVID-19 ausgeschlossen wurde.
  • Sollten die Krankheitszeichen während des Präsenzunterrichts oder der (Not-) Betreuung auftreten oder stellt sich währenddessen heraus, dass eine Person Kontaktperson eines bestätigten Falles ist, muss die Situation dokumentiert werden (Datum, Unterrichtsstunde, am Präsenzunterricht/(Not-)Betreuung teilnehmende Personen, Sitzordnung, Toilettengänge,…) um der Gesundheitsbehörde die Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen.
  • Eltern und Mitarbeiter der Schule werden in diesen Fällen unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange zeitnah informiert.
  • Quarantäne und Isolierung, auch von Kontaktpersonen, werden gemäß der aktuellen Empfehlungen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden umgehend und konsequent umgesetzt.
  • Es erfolgt eine tägliche Dokumentation der krankheitsbedingten Abwesenheit.
  • Bei Meldungen von positiv getesteten Personen in der Schule oder aus dem näheren Umfeld der Schule wird das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem zuständigen Ordnungsamt abgestimmt.
  • Verdachtsfälle und Ansteckungsfälle werden mithilfe des Corona Rückmeldebogens dokumentiert und an das MSB NRW und die Schulaufsicht weitergeleitet.

 

Durchfallerkrankungen:

Folgende Maßnahmen werden an unserer Schule beim Auftreten von Durchfallerkrankungen ergriffen:

  • Die Eltern des betroffenen Kindes werden informiert bzw. die Schule wird von den Eltern des betroffenen Kindes informiert.
  • Das Kind wird bis zur Abholung durch die Eltern im Sekretariat/ getrennt von den anderen Kindern betreut.
  • Wenn nötig, wird die Toilette, die das Kind benutzt hat, gründlich gereinigt.
  • Wenn eine hohe Anzahl an Fällen von Durchfallerkrankungen auftreten, werden diese (namentlich) an das Gesundheitsamt weitergemeldet und die mit dem Gesundheitsamt vereinbarten Maßnahmen durchgeführt.
  • Kopfläuse
  • Folgende Maßnahmen werden an unserer Schule beim Auftreten von Kopfläusen ergriffen:
  • Die Eltern des betroffenen Kindes werden informiert bzw. die Schule wird von den Eltern des betroffenen Kindes informiert.
  • Das Kind wird bis zur Abholung durch die Eltern im Sekretariat/ getrennt von den anderen Kindern betreut.
  • Die Eltern der Klasse werden mit einem Elternbrief anonym über den Kopflausbefall in der Klasse ihres Kindes informiert und gebeten, ihre eigenen Kinder regelmäßig nach Kopfläusen abzusuchen.
  • Ein entsprechender Aushang wird an den beiden Eingangstüren angebracht um auch die Eltern der anderen Klassen zu informieren.
  • Der Kopflausbefall wird (namentlich) an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • Wenn nötig, werden Textilien und Teppiche mit denen das Kind in Berührung gekommen ist, gründlich gereinigt.


Krätzemilben:

Folgende Maßnahmen werden an unserer Schule beim Auftreten von Krätzemilben ergriffen:

  • Die Eltern des betroffenen Kindes werden informiert bzw. die Schule wird von den Eltern des betroffenen Kindes informiert.
  • Das Kind wird bis zur Abholung durch die Eltern im Sekretariat/ getrennt von den anderen Kindern betreut.
  • Die Eltern der Klasse werden mit einem Elternbrief anonym über den Krätzemilbenbefall in der Klasse ihres Kindes informiert und gebeten, ihre eigenen Kinder regelmäßig nach Krätzemilben abzusuchen.
  • Ein entsprechender Aushang wird an den beiden Eingangstüren angebracht um auch die Eltern der anderen Klassen zu informieren.
  • Der Krätzemilbenbefall wird (namentlich) an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • Wenn nötig, werden Textilien und Teppiche mit denen das Kind in Berührung gekommen ist, gründlich gereinigt.

 

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