Leistungskonzept
„Die Primarstufe ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet“ (Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 31)
Diesem Grundsatz folgen wir, indem wir die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder ermitteln und die Schülerinnen und Schüler auf dieser Grundlage individuell fördern und fordern. Den Rahmen hierfür geben die Richtlinien und Lehrpläne sowie die schulinternen Curricula vor.
Grundlage der Leistungsbewertung an unserer Schule sind die Vorgaben im Schulgesetz (§ 48 + § 70 Abs. 4 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule (§ 5 AO-GS) und damit alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. Dabei werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengung und Lernfortschritte bewertet und in Gruppen erbrachte Leistungen sowie soziale Kompetenzen berücksichtigt (Vgl. Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 31+33).
Die Anforderungen und die Kriterien der Leistungsbewertung sind den Schülerinnen und Schülern unserer Schule sowie deren Eltern gegenüber transparent.
Die Schülerinnen und Schüler werden durch Selbsteinschätzungsbögen angeleitet ihre Leistungen selbst einzuschätzen und zu reflektieren und bekommen individuelle Rückmeldungen durch die Lehrerinnen und Lehrer. Damit sollen die Schülerinnen und Schüler an eine realistische Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit herangeführt werden (Vgl. Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 31+32).
Auf der Grundlage der fachbezogenen Bewertungskriterien der einzelnen Fächer haben die Fachkonferenzen für die einzelnen Jahrgänge Bewertungskriterien festgelegt, die sich in den Items unserer Zeugnisse wiederfinden.
In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ausschließlich durch kontinuierliche Beobachtungen im Unterricht, durch punktuelle Überprüfungen und fertiggestellte Produkte festgestellt und bewertet.
Nach einem Beschluss der Schulkonferenz enthält das Versetzungszeugnis in Klasse 3 keine Noten.
Ab Klasse 3 setzen sich die Noten in den Fächern aus den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zusammen.
Schriftliche Arbeiten:
„Schriftliche Arbeiten werden ausschließlich in den Klassen 3 und 4 geschrieben.“ (Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 32). Die Lehrer einer Jahrgangsstufe treffen auf der Grundlage unseres Leistungskonzepts und der Jahresarbeitspläne verbindliche Absprachen bezüglich der Art, des Umfangs und der Bewertung der schriftlichen Arbeiten.
Sonstige Leistungen im Unterricht:
Zu den sonstigen Leistungen gehören mündliche Beiträge (z.B. Dialoge in szenischen Spielen, Gedichte, Gestaltung von Hörspielen, Buchvorstellungen, Gesprächsbeiträge, Präsentationen, Beiträge in Schreib- und Rechenkonferenzen, gelernte chunks, …), schriftliche Beiträge (Lesetagebücher, Lerntagebücher, Forscherhefte, Lernplakate, …) und praktische Beiträge (Erklärvideos, Modelle bauen, Versuche und Experimente, szenische Darstellungen, musische und kreative Gestaltungen, sportpraktisches Handeln, …) (Vgl. Lehrplan für die Primarstufe in NRW, S. 33, S. 51, S. 69, S. 111, S. 129, S. 150, S. 196, S. 225).
Die Benotung richtet sich nach den im Schulgesetz (§ 48 SchulG) vorgegebenen Notenstufen:
sehr gut (1)
Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
gut (2)
Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
befriedigend (3)
Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
ausreichend (4)
Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
mangelhaft (5)
Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend (6)
Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Bei der Benotung der schriftlichen Arbeiten werden in der Regel folgende Beurteilungstabellen zugrunde gelegt:
Auszug aus dem Hygieneplan
In Schulen befinden sich oftmals viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt den Zweck übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Nach §36 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet in Hygieneplänen innerschulische Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit den Hygieneplänen wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken zu minimieren.
Folgende spezielle oder ergänzende Hygienemaßnahmen werden in der Schule ergriffen, wenn eine der folgenden Krankheiten auftritt oder der Verdacht besteht oder das Auftreten der Krankheit verhindert werden soll.
Coronavirus (SARS-CoV-2):
Mit den folgenden Regeln und Vorkehrungen versuchen wir an unserer Schule die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus zu minimieren:
Regeln:
Reinigung:
Vorgehen bei Verdachtsfällen:
Durchfallerkrankungen:
Folgende Maßnahmen werden an unserer Schule beim Auftreten von Durchfallerkrankungen ergriffen:
Krätzemilben:
Folgende Maßnahmen werden an unserer Schule beim Auftreten von Krätzemilben ergriffen: